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Besucherordnung, Infos, Waffen- und Requisitenregeln

 

 

Öffnungszeiten:​

Donnerstag, 4. Juni von 11 bis 22 Uhr

Freitag, 5. Juni von 14 bis 22 Uhr

Samstag, 6. Juni von 11 bis 22 Uhr

Sonntag, 7. Juni von 11 bis 18 Uhr

 

Eingang - Kasse  (nur fußläufig erreichbar!)

Den Eingang erreichst du über die Richthofenstraße oder Glacisstraße

in Richtung An Fronte Beckers (Google Maps)

oder

An der Hochschule in Richtung An Fronte Beckers (nach rechts abbiegen)

(Google Maps)

Parken:

Ein großer Parkplatz befindet sich auf dem Messplatz Germersheim 

Parkplatz An Fronte Lamotte

Parkplatz Kirchenplatz 

Parkplatz am Bahnhof

Bitte Parkhinweise beachten!

B


Herzlich willkommen bei MYSTIKA –

Das magische Fantasy & Mittelalter Festival


Damit alle Besucher ein sicheres, friedliches und magisches Erlebnis genießen können, gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände folgende Regeln:


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§1 Geltungsbereich
Diese Besucherordnung gilt für alle Besucher des Festivals sowie für sämtliche Bereiche des Veranstaltungsgeländes.
Mit Betreten des Geländes wird diese Besucherordnung anerkannt.
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§2 Hausrecht
Die Veranstalterin sowie das beauftragte Sicherheitspersonal üben auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Personen, die gegen die Besucherordnung verstoßen oder andere Besucher gefährden, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt in diesem Fall nicht.
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§3 Verhalten auf dem Gelände
Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass:
•    andere Personen nicht gefährdet,
•    behindert oder belästigt werden,
•    das Festival friedlich und sicher stattfinden kann.
Nicht gestattet sind insbesondere:
•    aggressives Verhalten,
•    körperliche Auseinandersetzungen,
•    diskriminierende, extremistische oder beleidigende Äußerungen,
•    mutwillige Sachbeschädigungen,
•    übermäßiger Alkoholkonsum,
•    der Konsum oder Handel illegaler Drogen.
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§4 Waffen und gefährliche Gegenstände
Das Mitführen echter Waffen sowie gefährlicher Gegenstände ist untersagt.
Erlaubt sind ausschließlich ungefährliche LARP-, Deko- oder Cosplaywaffen, sofern von diesen keine Gefahr ausgeht.
Die Veranstalterin und das Sicherheitspersonal behalten sich Sicherheitskontrollen sowie Einzelfallentscheidungen vor.
Verbotene Gegenstände können vorübergehend sichergestellt werden. Personen, die gegen die Sicherheitsregelungen verstoßen, können vom Gelände verwiesen werden________________________________________
§5 Feuer, Pyrotechnik und offene Flammen
Offenes Feuer, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik oder sonstige brandgefährliche Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen gelten ausschließlich für genehmigte Darbietungen oder ausdrücklich freigegebene Lagerbereiche.
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§6 Kinder und Aufsichtspflicht
Das Festival ist familienfreundlich gestaltet. Eltern und Erziehungsberechtigte sind für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich. Kinder dürfen das Gelände nicht unbeaufsichtigt betreten.
§7 Tiere
Das Mitbringen von Tieren erfolgt auf eigene Verantwortung des Halters.
Hunde und andere mitgeführte Tiere sind jederzeit an der Leine zu führen und unter Kontrolle zu halten.
Die Veranstalterin behält sich vor, Tiere bei Gefahr, Störung, aggressivem Verhalten oder ungeeigneten Bedingungen vom Gelände auszuschließen.
Verunreinigungen durch Tiere sind vom Halter unverzüglich zu beseitigen.
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§8 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt.
Diese dienen insbesondere der Veranstaltungsdokumentation sowie der Berichterstattung und Veröffentlichung auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Printmedien und Werbematerialien der Veranstalterin.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich Besucher damit einverstanden, dass im Rahmen von Übersichts- und Veranstaltungsaufnahmen Bild- und Tonmaterial erstellt und veröffentlicht werden kann, sofern keine berechtigten Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.
Besucher, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, werden gebeten, dies der Veranstalterin, dem Veranstaltungspersonal oder direkt dem jeweiligen Fotografen bzw. Kamerateam mitzuteilen. Im Rahmen der Möglichkeiten wird darauf Rücksicht genommen. Einzelaufnahmen von Personen erfolgen nach Möglichkeit respektvoll und situationsangemessen.
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§9 Drohnen und Luftaufnahmen
Das Fliegen von Drohnen oder sonstigen unbemannten Fluggeräten ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt, sofern keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Veranstalterin vorliegt.
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§10 Umwelt und Sauberkeit
Das Veranstaltungsgelände ist sauber zu halten.
Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Mutwillige Verschmutzungen oder Beschädigungen können zu Schadensersatzforderungen führen.
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§11 Haftung
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Veranstalterin nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen
Das Gelände kann teilweise uneben oder naturbelassen sein.
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§12 Programmänderungen / Wetter
Programmänderungen, wetterbedingte Einschränkungen oder der Ausfall einzelner Künstler berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, sofern die Veranstaltung im Wesentlichen durchgeführt wird.
Ein Anspruch auf bestimmte Künstler, Darbietungen oder Programmpunkte besteht nicht.
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§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besucherordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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Wir danken allen Besuchern für ein respektvolles, friedliches und magisches Miteinander und wünschen eine wundervolle Reise durch die Welten von MYSTIKA.
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Preisschild mit Special.png

Waffen und Waffenimitationen

Darf ich echte Waffen oder täuschend echte Waffenimitationen mitbringen?

Nein. Das Mitführen echter Waffen und täuschend echt aussehender Waffenimitationen ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Messer und Waffenimitationen aus Metall sind ebenfalls nicht erlaubt.

Es gelten die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Das Mitführen verbotener Waffen gemäß WaffG ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.

Erlaubt sind ausschließlich ungefährliche LARP-, Dekorations- und Cosplay-Requisiten, sofern von diesen keine Gefahr für Besucher oder Teilnehmer ausgeht.

Die Veranstaltungsleitung behält sich das Recht vor, Waffen oder Requisiten aus Sicherheitsgründen zu untersagen oder einzuziehen.

 

Welche Gegenstände sind erlaubt?

  • Nicht schussfähige Waffenimitationen und LARP-Waffen aus Schaumstoff, Gummi, Latex, Pappe, Weichplastik, weichen Modelliermaterialien oder Holz, sofern der Holzanteil nicht überwiegt und die Materialstärke bei Holz maximal 3 cm beträgt

  • Thermoplastische Werkstoffe

  • Waffenimitationen mit einer maximalen Länge von 1,5 m

  • Schilde bis zu einem Durchmesser von 80 cm, sofern sie nicht vollständig aus Metall bestehen

  • Funktionslose Bögen ohne echte Sehne bis 1,5 m Länge sowie biegsame, abgestumpfte Pfeilattrappen

  • Gerten und Peitschen, sofern sie so verarbeitet sind, dass durch einen Hieb keine Verletzungen entstehen können

  • Waffenimitationen mit dekorativen Metallelementen im Einzelfall

 

Welche Gegenstände sind nicht erlaubt?

  • Hieb- und Stichwaffen mit Metallklinge oder Spitze, z. B. Säbel, Macheten, Beile und Morgensterne

  • Getarnte Waffen wie Stockdegen oder als Alltagsgegenstände getarnte Messer

  • Messer und Einhandmesser jeder Art, ausgenommen funktionale Taschenmesser

  • Schusswaffen aller Art, unabhängig von ihrem Zustand

  • Munition sowie täuschend echte Nachbildungen von Schusswaffen, Munition, Handgranaten und ähnlichen Gegenständen

  • Armbrüste, Präzisionsschleudern, Wurfwaffen, Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Schlagstöcke, Würgewaffen und Nunchaku

  • Reizstoffsprühgeräte sowie Elektroimpulsgeräte („Elektroschocker“). Pyrotechnik und Explosivkörper, wie z. B. Knallkörper, Raketen, Bengal Feuer, Handfackeln

 

Wer entscheidet im Zweifelsfall?

Im Zweifel entscheidet das Sicherheitspersonal verbindlich. Diese Entscheidung ist endgültig.

 

Was mache ich, wenn ich unsicher bin?

Wenn ihr nicht sicher seid, ob euer Gegenstand erlaubt ist, sendet uns gerne vorab ein Bild per E-Mail unter mystika-festival@hotmail.com

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